Früh erkennen und zum individuell richtigen Zeitpunkt behandeln: Das Wachstum spielt meist eine wichtige Rolle für die Wahl des richtigen Therapiezeitpunkts. Manche Fehlstellungen lassen sich im Grundschulalter besonders unkompliziert und schonend behandeln (z.B. Kreuzbiss). Auch bei sehr ausgeprägten Abweichungen ist ein frühes Handeln im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung notwendig.
Eine erste kieferorthopädische Kontrolle kann daher schon ab dem 6. Lebensjahr sinnvoll sein. Meist liegt der günstigste Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn im Alter zwischen 10 und 12 Jahren. Der optimale Therapiebeginn und das entsprechende Behandlungskonzept wird individuell festgelegt.
Sie können auch ohne eine Überweisung einen Beratungstermin vereinbaren und sind herzlich willkommen!
Beim ersten Beratungstermin entstehen für Sie unabhängig von Befund und Alter keinerlei Kosten. Ob die gesetzliche Krankenversicherung in Ihrem Fall oder dem Ihrer Kinder die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt, können wir Ihnen bereits beim ersten Termin sagen. Dies hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellung sowie vom Alter des Patienten ab. Die sogenannte KIG-Einteilung (kieferorthopädische Indikationsgruppen) legt die Grenzen fest, ab denen die gesetzlichen Krankenversicherungen kieferorthopädische Behandlungskosten übernehmen.
Ab dem 18. Lebensjahr beteiligen sich die gesetzlichen Versicherungen an den Kosten nur bei stark ausgeprägten Kieferfehlstellungen (Dysgnathie), welche in Zusammenarbeit mit einem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen behandelt werden.